Frauen in der DDR


FRAUEN IN DER DDR

Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertrat die SED die Ansicht, die Grundlage einer "wahrhaften" Gleichberechtigung der Frau sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann. Diese Gleichberechtigung sichere sich die Frau durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozess. Wegen der volkswirtschaftlich ungünstigen Bevölkerungsstruktur und des Arbeitskräftemangels war eine solche Teilnahme für die DDR eine absolute Notwendigkeit.
Neben dem politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Element hatte der Emanzipationsgedanke auch erzieherische Aspekte, indem im Arbeitsbegriff der SED die Vorstellung der Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentfaltung durch und im Arbeitsprozess von wesentlicher Bedeutung war. Diese Theorie wurde auch auf die Frau, ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet. Nur durch die Berufstätigkeit d.h. als im sozialistischen Kollektiv arbeitender Mensch) könne die Frau zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit gelangen und damit zu gesellschaftlichem Bewusstsein und zur vollen Gleichberechtigung.
Die Eingliederung der Frauen in den Produktionsprozess war der DDR im beachtlichen Umfang gelungen. Der Beschäftigungsgrad von Frauen im arbeitsfähigen Alter betrug 1986 91,3%, 1984 stellten die Frauen 49,4% der berufstätigen Bevölkerung. Dies hat jedoch auch dazu geführt, dass zu wenig Kinder geboren wurden. Der Staat versuchte durch Unterstützungsmaßnahmen die Geburtenrate zu erhöhen: 1000 Mark pro Kind als Direktunterstützung; Schwangerschafts- und Wochenurlaub: 6 Wochen vor und 20 Wochen nach der Entbindung. Nach der Geburt des zweiten Kindes konnte der Urlaub bis auf ein "Baby-Jahr" erweitert werden, in dem für sechs Monate der Nettolohn bezahlt wurde, anschließend "Mutterunterstützung" und Garantie des Arbeitsplatz. Vom dritten Kind an bekamen berufstätige Mütter 18 Monate bezahlten Baby-Urlaub. Allen jungen Eheleuten gewährte der Staat ein zinsloses Darlehen: 5000 Mark für die Wohnungsanschaffung und weitere 5000 Mark für die Einrichtung. Diese Kredite konnten "abgekindert" werden: beim ersten Kind wurden 1000 Mark erlassen, beim zweiten weitere 1500, beim dritten 2500. Der Kredit von 5000 Mark, den jedes junge Brautpaar vom Staat bekam, brauchte nach dem dritten Kind nicht zurückgezahlt zu werden ("Abbumsprämie"). Das größte Problem junger Familien war, dass es immer noch zu wenig Plätze in den Kinderkrippen für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren) gab. Die Kinderkrippen konnten etwa 60% der Kinder versorgen. Konnte kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden, konnte die Frau bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mutterunterstützung von der Arbeit freigestellt werden. 90,5% der Kinder wurden in den Kindergärten betreut (3 - 6 Jahre) und 83,4% in den Schulhorten (Klassenstufe 1 - 4).


Aus der Verfassung der DDR Artikel 20 (2):
Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.

Aus Walter Ulbricht: Rede vor dem VII. Parteitag 1967:
Die wichtigste Erfahrung, die wir im Prozeß der Befreiung der Frau gewinnen konnten, ist diese, daß ihre Stellung im Sozialismus vor allem durch ihre Stellung im gesellschaftlichen Produktionsprozeß bestimmt wird.

Aus dem Familiengesetzbuch der DDR:
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau bestimmt entscheidend den Charakter der Familie in der sozialistischen Gesellschaft. Sie verpflichtet die Ehegatten, ihre Beziehung zueinander so zu gestalten, daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nützen voll wahrnehmen können. Sie erfordert zugleich, die Persönlichkeit des anderen zu respektieren und ihn bei der Entwicklung seiner Fähigkeit zu unterstützen.
Beide Ehegatten tragen ihren Anteil bei der Erziehung und Pflege der Kinder und der Führung des Haushalts. Die Beziehungen der Ehegatten zueinander sind so zu gestalten, daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann.

Christa Wolf (197[smiley: cool]:
Sie [die Frauen] zahlen für ihre Unabhängigkeit mit einem schwer erträglichen Schmerz, oft mit Alleinsein, immer mit zusätzlicher Arbeitslast, meist mit einem schlechten Gewissen gegenüber Mann, Kindern, Haushalt, Beruf, dem Staat als Über-Mann.

Christa Wolf (1982):
Frauen [...] signalisieren einen radikalen Anspruch: als ganzer Mensch zu leben, von allen Sinnen und Fähigkeiten Gebrauch machen zu können. Dieser Anspruch ist eine große Herausforderung für eine Sozietät [...]; mit Frauenförderungsplänen, mit Krippenplätzen und Kindergeld allein kann sie ihm nicht mehr begegnen; auch damit nicht, [...] daß sie mehr Frauen in jene Gremien delegiert, in denen überall in dieser Männerwelt, auch in unserem Land, die "wichtigen Fragen" von Männern entschieden werden. Sollen Frauen es sich überhaupt wünschen, in größerer Zahl in jene hierarchisch funktionierenden Apparate eingegliedert zu werden? Rollen anzunehmen, welche Männer über die Jahrhunderte hin so beschädigt haben?