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BVG berät über Zukunft des Länderfinanzausgleichs

- Drei Geberländer halten Regelung für verfassungswidrig

+ Mittwoch 22. September 1999 - 19.45 Uhr

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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am Mittwoch in Karlsruhe seine Beratungen über die Zukunft des Länderfinanzausgleichs aufgenommen. Grundlage des Verfahrens sind Klagen der Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Sie halten den im Grundgesetz vorgeschriebenen Finanzausgleich in seiner bisherigen Form für ungerecht. Das Plädoyer Bayerns und Baden-Württembergs für mehr "Wettbewerbsföderalismus" und die Fusion armer Stadtstaaten mit dem jeweiligen Umland lehnten die Empfängerländer scharf ab. Die Vertreterin der Bundesregierung, die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD), bezeichnete die Klagen als nicht nachvollzierbar. "Wettbewerbsföderalismus hat in unserer Verfassung keine Grundlage" betonte Hendricks.

Mit einem Urteil des BVG wird noch in diesem Jahr gerechnet, weil der im Ersten Senat für den Fall zuständige Richter Paul Kirchhof Ende Dezember ausscheidet.

Das Finanzausgleichssystem ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Auf seine jetzige, im Jahr 2004 auslaufende Form, hatten sich die Länder 1993 auf Grundlage eines von Bayern erarbeiteten Modells geeinigt. 1998 gaben die insgesamt fünf Geberländer rund 13,5 Milliarden Mark an Steuermehreinnahmen an arme Bundesländer ab. Laut Hendricks profitieren vor allem die neuen Bundesländer mit rund 84 Prozent des Ausgleichsvolumens von dem System.

Die Ministerpräsidenten der klagenden Länder bezeichneten das Ausgleichssystem als "ungerecht". Der Stuttgarter Regierungschef Erwin Teufel (CDU) verwies in Karlsruhe darauf, das von den überdurchschnittlichen Steuereinnahmen in Baden-Württemberg 93 Prozent abgeschöpft und an arme Länder verteilt würden. Weil diese Länder zudem noch ergänzende Zuweisungen vom Bund erhielten, landeten die Zahlerländer bei der Finanzkraft schließlich auf den letzten Plätzen. Dass die finanzschwachen Länder dann pro Kopf der Bevölkerung mehr Haushaltsmittel zur Verfügung hätten als die ursprünglich finanzstarken Länder, könne er keinem Bürger erklären.

Die Nehmerländer kritisierten vor allem die Forderung der Kläger nach mehr Wettbewerb und einer Zusammenlegung von Stadtstaaten mit dem Umland. "Die Stadtstaaten sind Teil der Bundesordnung, außer Napoleon und Hitler hat uns keiner diese Eigenständigkeit bestritten", sagte der Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD).

Weitere Informationen finden Sie im TAGESTHEMA

Zahlungen Hessens zum Länderfinanzausgleich
- Website der Hessischen Landesregierung

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