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Gesundheits- und Sozialwesen in Norwegen

Norwegen hat ein gutes Angebot an Gesundheitsdienstleistungen und ein engmaschiges soziales Sicherheitsnetz. Alle Einwohner können bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung und andere Formen öffentlicher Hilfe bekommen. 35 Prozent der Staatsausgaben entfallen auf Gesundheit und Soziales. Zwei Gesetze regeln die Kranken-, Alters- und Sozialversicherung. Sie sind das Fundament der sozialen Rechte der Bürger.

Målfrid Bolstad

Das Gesundheitswesen und die soziale Sicherheit werden in der Hauptsache über öffentliche Haushalte finanziert, und zwar aus Einnahmen aus Steuern und besonderen Abgaben. Die Sozialversicherung ist ein kollektives, alle Einwohner Norwegens umfassendes Versicherungssystem. Allen Lohn- und Gehaltsempfängern wird ein gewisser Prozentsatz ihres Einkommens dafür abgezogen. Auch die Arbeitgeber müssen zur Sozialversicherung beisteuern. Selbständige Gewerbetreibende entrichten einen höheren Beitrag als Lohn- und Gehaltsempfänger, da bei ihnen der Arbeitgeberanteil entfällt. Hausfrauen und -männer, Arbeitslose, Studenten und sonstige Personen ohne Erwerb zahlen keinen Versicherungsbeitrag, haben aber trotzdem Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das Gesundheitswesen macht keinen Unterschied zwischen Erwerbslosen und Berufstätigen. Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter bemisst sich jedoch an der Höhe des bisherigen Einkommens. Sozialhilfe wird im Einzelfall je nach Notlage und Bedarf bemessen.

Bei Krankheit

Wer in Norwegen krank wird, bekommt garantiert Behandlung. Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher Baustein des norwegischen Sozialstaates. Die Gesundheitspolitik hat zum Ziel, die Versorgung der ganzen Bevölkerung landesweit mit öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen hohen Standards sicherzustellen. Dabei wird die ärztliche Betreuung grundsätzlich nach Bedarf, nicht nach der Zahlungsfähigkeit des Patienten geleistet. Die Zuzahlung des Patienten ist nach oben begrenzt. Zur Zeit (2000) macht sie pro Jahr nkr 1 370 (ca. DM 340) für öffentliche Gesundheitsdienste aus. Dieses Angebot umfasst Ärzte, Fachärzte und Psychologen, die mit der Kommune oder dem übergeordneten Verwaltungsorgan eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit haben, und es umfasst verschrei-bungspflichtige Arzneimittel, medizinische Ausrüstung und Behandlung an privaten Röntgeninstituten. Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus bezahlt der Patient nichts.

Gleichwertiges Angebot im ganzen Land

Aufgrund der niedrigen Bevölkerungszahl und der verstreuten Besiedlung Norwegens ist die Zuständigkeit für Gesundheitsfürsorge dezentral organisiert. Es gibt 5 Gesundheitsregionen, 19 Fylker und 435 Gemeinden. Alle tragen die Verantwortung für ihren Teil der Gesundheitsfürsorge.

Das Gesundheitswesen wird teils über die Sozialversicherung, teils über staatliche Rahmenzuschüsse an die Kommunen und Fylker finanziert. Ergänzt wird diese Rahmenfinanzierung von zweckgebundenen Zuschüssen für vorrangige Aufgabenbereiche. Dadurch soll das örtliche Gesundheitswesen angeregt werden, nationale Projekte aktiv zu unterstützen. Gegenwärtig gilt das für Bereiche wie die Mitfinanzierung der Betriebskosten von Krankenhäusern, die Psychiatrie, die Krebsbehandlung und die Modernisierung der Krankenhausausrüstung.

Allgemeinmediziner vorn

Die kommunalen Einrichtungen bilden das Fundament des Gesundheitswesens. Sie sind für die Vorbeugung, die ambulante medizinische Versorgung, Rehabilitation, Pflege und Fürsorge zuständig. Alle Einwohner können sich an den örtlichen Träger der ambulanten medizinischen Versorgung oder an einen niedergelassenen Arzt wenden, um betreut oder behandelt zu werden. Die Aufgabe des praktischen Arztes ist es, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln oder den Patienten gegebenenfalls an einen Spezialisten zu überweisen.

Norwegen hat ein sehr gut ausgebautes Netz von Allgemeinpraxen. Die Einwohnerzahl pro Arzt schwankt in den verschiedenen Landesteilen. Fylker mit dünner Besiedlung und schwierigen Verkehrsverbindungen, in Nordnorwegen zum Beispiel, haben verhältnismäßig viele Ärzte.

Ab 1.6.2000 soll eine Reform wirksam werden, von der man sich eine bessere Qualität in der allgemeinmedizinischen Versorgung erwartet. Danach soll jeder Bürger, der es wünscht, einen festen „Hausarzt" haben. Die Regelung soll der Bevölkerung einen besseren Zugang zum allgemeinärztlichen Gesundheitsdienst sichern, zur Kontinuität der Arzt-Patient-Beziehung beitragen und eine rationellere Nutzung der ärztlichen Ressourcen des Landes ermöglichen.

Viele kleine Krankenhäuser

Die meisten Krankenhäuser sind Eigentum der Fylker und werden von ihnen betrieben. Zahlreiche, oft kleine Krankenhäuser bieten dieselben Dienste an. Aus diesem Grunde wird eine stärkere staatliche Lenkung angestrebt. Man will den Austausch und die Arbeitsteilung zwischen den Krankenhäusern fördern. Bei der Planung der stationären Tätigkeiten haben die fünf Gesundheitsregionen einen aktiven Part erhalten. Nach dem neuen Gesetz über die Rechte der Patienten können die Patienten, die stationär behandelt werden müssen, das Krankenhaus im Inland selbst wählen. Man hofft, so die Kapazität der Kliniken besser ausnutzen zu können und einem vorsichtigen Wettbewerb den Weg zu bereiten.

Behandlung im Ausland

Bei lebensbedrohenden oder sehr belastenden Krankheiten, die norwegische Krankenhäuser mangels Spezialisten nicht behandeln können, deckt die Sozialversicherung die Kosten für eine Behandlung außer Landes. Bei sehr seltenen Krankheiten bezahlt man in manchen Fällen lieber für die Behandlung im Ausland, als eine eigene Spezialkompetenz aufzubauen. Die Nachfrage nach Behandlung in den Nachbarstaaten ist in den letzten Jahren steil angestiegen.

Wartelisten

Das norwegische System mit Wartelisten für stationäre Behandlung ist im internationalen Zusammenhang eine Besonderheit. Jede Person, die an ein öffentliches Krankenhaus zur Untersuchung bzw. Behandlung überwiesen wird, landet zunächst auf einer Warteliste (ausgenommen natürlich Notfallpatienten). Auf diese Weise erhält die Gesundheitsverwaltung einen Überblick über die Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten, die Art der Leiden und die Auslastung der Krankenhäuser und kann auf dieser Grundlage ihre Prioritäten setzen. Akute Fälle kommen nicht auf die Wartelisten, sondern werden sofort behandelt. Patienten mit schweren Leiden ist die Behandlung binnen drei Monaten gewährleistet. Alle übrigen Fälle müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Die Regelung mit den Wartelisten wurde 1990 eingeführt.

Die meisten Patienten werden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist von drei Monaten behandelt, wobei die Wartezeit von Fylke zu Fylke und von Fachgebiet zu Fachgebiet schwankt. Am längsten müssen sich Menschen mit orthopädischen und Hals-Nasen-Ohren-Leiden gedulden.

Herausforderungen

Die Verfahren der Diagnose und Behandlung werden immer besser. Die Entwicklung von Telemedizin und Biotechnologie wird beschleunigt vorangetrieben. Auch im Bereich Statistik und Steuerungsdaten kann Norwegen mithalten und wird weiter am Ball bleiben. Dasselbe gilt für die Informationstechnologie.

Die häufig durch falschen Lebensstil verursachten Herz- und Kreislaufkrankheiten sind auf dem Rückmarsch. Krebs, Allergien, Erkrankungen der Atemwege, Muskel- und Skelettkrankheiten sowie durch Überbelastung hervorgerufene Erkrankungen nehmen demgegenüber zu. Letztere sind heute die wichtigste Ursache für lange Krankschreibungen und Erwerbsunfähigkeit. Seelische Leiden nehmen ebenfalls zu. Die Selbstmordziffer steigt, vor allem unter jüngeren Menschen und unter Männern über 80 Jahren. Zum Glück zeichnet sich hier eine Trendwende ab.

Die Zahl der alten Menschen - besonders der sehr alten - steigt, was besondere Anforderungen an die Gesundheitseinrichtungen stellt. Pflege- und Betreuungsdienste müssen höhere Priorität bekommen.

Eine wichtige Frage ist, wo die Zuständigkeit des Gesundheitswesens aufhört und die anderer Dienste anfängt. Einkommensunterschiede, Arbeitslosigkeit und ein mangelhaftes soziales Netzwerk sind Faktoren, die Krankheiten und soziale Probleme verursachen können. Überdenkenswert ist auch, ob Alltagsprobleme und Krisen in die Zuständigkeit des Gesundheitswesens fallen oder ob andere Bereiche in höherem Grad in die vorbeugende Arbeit einbezogen werden müssen und wo eigentlich die Grenzen der öffentlichen Zuständigkeit gezogen werden müssen.

Krankengeld für alle

Alle Arbeitnehmer haben vom ersten Tag ihres Krankseins Anspruch auf Krankengeld. 16 Arbeitstage wird dieses vom Arbeitgeber gezahlt, danach von der Sozialversicherung. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich am Lohn/Gehalt des Betreffenden mit einer oberen Grenze, die dem sechsfachen Grundbetrag der Sozialversicherung entspricht (der Grundbetrag beläuft sich derzeit auf nkr 46 950,-). Der Staat, die Kommunen und einzelne große Unternehmen bezahlen ihren Mitarbeitern jedoch die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt, so dass gut verdienende Arbeitnehmer keinen finanziellen Verlust erleiden.

Die Krankengeldregelung und die krankheitsbedingte Abwesenheit sind häufig debattierte Themen. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Abwesenheit zu hoch ist und dass weniger Krankengeld weniger Abwesenheit nach sich ziehen würde. Krankengeld kann bis zu einem Jahr gewährt werden. Danach gelten andere Regeln für die Geldleistungen der Sozialversicherung.

Förderung zur Wiedereingliederung und Frührenten

Wer ein Programm zur beruflichen Rehabilitation mitmacht, weil er wegen Krankheit, Verletzung oder Behinderung auf Dauer erwerbsbeschränkt ist, erhält Rehabilitationsgeld.

Wer nach angemessener Behandlung und Rehabilitation weiterhin auf Dauer mit mindestens 50 Prozent in der Berufsausübung behindert ist, hat Anspruch auf eine Frührente von der Sozialversicherung.

Wer von Geburt oder Jugend an behindert ist, kann sich keinen Anspruch auf Zusatzrente erarbeiten und erhält deshalb eine garantierte Zusatzrente zur Altersrente.

Die Frührente wird bis zum Rentenalter von 67 Jahren ausgezahlt, vorausgesetzt, der Grad der Behinderung hat sich nicht gebessert.

Behinderte erhalten von der Sozialversicherung Leistungen für Arzneimittel, für praktische Hilfe und Betreuung in der eigenen Wohnung, für den Erwerb von technischen Hilfsmitteln und eventuell eines für ihren Bedarf ausgerüsteten Autos.

Über neun Prozent der Erwerbspersonen leben heute ganz oder teilweise von Frührente. Ihre Zahl hat sich in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt, obwohl das Bevölkerungswachstum in diesem Zeitraum nur gering war. Die steigende Zahl der Rentenempfänger beunruhigt die Politiker ebenso wie die Fachleute des Gesundheits- und Sozialwesens. Hinter diesen Zahlen stehen vermutlich Arbeitslosigkeit, Alkohol- und Drogenmissbrauch.

Sozialhilfe

Während das Sozialversicherungsgesetz die Pflichten des Staates den Bürgern gegenüber und damit deren Ansprüche festlegt, dreht sich das Sozialhilfegesetz um die Pflichten der Gemeinden gegenüber ihren Einwohnern. Dieses Gesetz hat einen weiten Rahmen, und die daraus abgeleiteten Ansprüche sind Gegenstand von Auslegung und Ermessen. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales und gegebenenfalls der Regierungspräsident überwachen die Einhaltung des Gesetzes.

Alle, die sich bei Wohnungsnot, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder weil sie praktische Hilfe brauchen, an das Sozialamt wenden, haben Anspruch darauf, dass ihr Fall bearbeitet und ein Beschluss gefasst wird.

Die Zahl der Sozialhilfeempfänger ist in den 80er Jahren steil angestiegen, hat sich in den 90er Jahren stabil gehalten und ist heute wieder im Abnehmen begriffen. Die Gemeinden bestimmen selbst die Höhe der Zuwendungen, aber alle Antragsteller haben einen Anspruch auf individuelle Behandlung ihres Falls. Alle Parteien sind sich einig, dass der Gleichheitsgrundsatz mehr betont werden müsste, dass aber zugleich die Berücksichtigung der jeweiligen Umstände den Leistungen auch künftig zugrunde liegen muss.

Die Sozialämter sind außerdem verpflichtet, Alkohol- und Drogenabhängigen zu helfen, unter anderem durch Beschaffung eines Platzes in einer behandelnden Einrichtung. Das Sozialhilfegesetz erlaubt die Zwangseinweisung von Personen, die große Drogenprobleme haben. Einrichtungen dieser Art werden entweder von den Fylker betrieben oder privat mit öffentlicher Unterstützung. Ein gegen seinen Willen zur Behandlung eingewiesener Drogenabhängiger kann bis zu drei Monaten in der Einrichtung festgehalten werden. Schwangere Drogenabhängige können in bestimmten Fällen gegen ihren Willen zur Behandlung eingewiesen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Drogenmissbrauch dem ungeborenen Kind schadet.

Seit einigen Jahren wird staatlicherseits immer größeres Gewicht auf die Mitwirkung der Benutzer gelegt, damit Personen mit komplexer Hilfsbedürftigkeit ein ganzheitliches Angebot erhalten mit dem Ziel, ein bestmögliches Funktionsniveau zu erreichen. Instrumente sind in diesem Zusammenhang unter anderem individuelle Pläne und teilweise auch gesetzliche Vorschriften. Individuelle Pläne müssen gemeinsam mit dem Benutzer aufgestellt werden. Vom Staat angeregt werden außerdem referatübergreifende Arbeitsgruppen in den Gemeinden, um zu gewährleisten, dass kommunale Ämter, deren Zielgruppen sich überlappen, methodischer zusammenarbeiten.

Im Alter

40 Prozent aller Norweger über 67 Jahren leiden an Krankheiten mit beträchtlichen Auswirkungen auf ihr Alltagsleben - das sind fast 22 Prozent der Bevölkerung, wie eine großangelegte Untersuchung der Lebensverhältnisse 1995 ergab. Die meisten Beschwerden haben mit Herz und Kreislauf bzw. Skelett und Muskeln zu tun. Rund vier von zehn Senioren (über 67 Jahren) werden von der häuslichen Krankenpflege betreut. Acht Prozent leben in Alten- und Pflegeheimen. Bei der Gruppe der Achtzigjährigen und darüber werden 40 Prozent von der häuslichen Krankenpflege betreut, und 17 Prozent leben in Alten- und Pflegeheimen. Die Zahl der Stellen im Pflege- und Betreuungsbereich ist von 1988 bis 1997 um 52 Prozent gestiegen. Allerdings hängt das auch damit zusammen, dass die Gemeinden die Betreuung der geistig Behinderten übernommen haben.

In den neunziger Jahren hat der Personalaufbau im Bereich der Altenpflege nicht mit der steil anwachsenden Zahl alter Menschen über 80 Schritt gehalten. Es ist in Norwegen kaum mehr üblich, dass die Familien sich ihrer ältesten Angehörigen selber annehmen. Die jüngere Generation lebt oft weit entfernt von der älteren, und die meisten Frauen gehen einer Berufstätigkeit nach. Die häusliche Pflege durch Angehörige ist heute viel seltener als noch vor einigen Jahren. Das Storting hat einen Aktionsplan beschlossen, um der Altenpflege einen Schub zu geben. Über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren sollen mit Hilfe kräftiger Finanzspritzen insgesamt 24 000 Einheiten mit betreutem Wohnen und Pflegeplätze in Altenheimen sowie 12 000 neue Stellen geschaffen werden.

Altersversorgung

Der Ruhestand tritt mit Vollendung des 67. Lebensjahres ein. Die Rente wird von der Sozialversicherung ausgezahlt. Alle norwegischen Bürger haben Anspruch auf eine Mindestrente. Hausfrauen und -männer, die Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren, ältere Pflegebedürftige oder geistig Behinderte betreuen, erhalten seit 1992 drei Rentenanwartschaftspunkte pro Jahr, so dass sie sich eine Rentenleistung über die Mindestrente hinaus erarbeiten können, die 1999 nkr 84 204,- (ca. 21 000 DM) beträgt.

Die Höhe der Altersrente hängt von der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Einkommens ab. Heute wird den meisten Senioren und allmählich auch immer mehr Seniorinnen wegen langjähriger Berufstätigkeit die volle Zusatzrente ausgezahlt. Damit kommen sie auf rund fünfzig Prozent des früheren Arbeitsentgelts. Bei niedrigen Einkommen ist der Ausgleich verhältnismäßig höher und bei höheren Einkommen verhältnismäßig niedriger wegen der Regelungen für die Berechnung der zusätzlichen Rentenansprüche.

Viele Betriebe haben einen eigenen Rentenfonds, in den die Arbeitnehmer Beiträge einzahlen und aus dem sie dann zusätzliche Leistungen bekommen. Die Rente der Angestellten im öffentlichen Dienst entspricht zwei Dritteln ihres früheren Gehalts, ein auch bei privaten Rentenversicherungsträgern gewöhnlicher Schlüssel. Zur Ergänzung der öffentlichen Altersrente kann eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Arbeitslos

Arbeitsuchende, die eine bezahlte Arbeit und ein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze hatten, haben Anspruch auf Tagegeld aus der Sozialversicherung. In allen Städten und größeren Gemeinden gibt es ein öffentliches Arbeitsamt, das die Tagegelder bis zu 78 bzw. 156 Wochen auszahlt. Als Bemessungsgrundlage dient das Arbeitsentgelt vor dem Verlust der Arbeit, wobei die obere Grenze ein Stück unter dem Durchschnittslohn eines Industriearbeiters liegt. Wer Arbeitslosengeld beansprucht, muss sich als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt melden und bereit sein, die Arbeit anzunehmen, die einem zugewiesen wird.

Wenn Kinder kommen

Frauen, die in mindestens sechs der letzten zehn Monate vor der Niederkunft einer bezahlten Tätigkeit nachgingen, erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Entgelts, höchstens jedoch das Sechsfache des Grundbetrags der Sozialversicherung. Die Frau kann wählen, ob sie 42 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Entgelt oder 52 Wochen mit 80 Prozent des Entgelts haben möchte. Drei dieser Wochen müssen vor der Niederkunft genutzt werden. Vier Wochen des Leistungszeitraums sind Vaterschaftsurlaub und müssen vom Vater genutzt werden (Väterquote).

Ein sogenanntes "Zeitkontosystem" ermöglicht es den Eltern, den gesamten Leistungszeitraum nicht zusammenhängend zu nutzen, sondern den Urlaub auf ein „Konto" zu setzen und bis auf zwei Jahre zu stre-cken.

Frauen ohne bezahlte Arbeit erhalten zur Niederkunft eine einmalige Zuwendung in Höhe von nkr 32 138,-. Das Kindergeld macht monatlich nkr 926,- je Kind aus.

Eine neue Reform im Sozialwesen ist das Erziehungsgeld, das ab August 1998 für die Betreuung der einjährigen und ab Januar 1999 auch für die der zweijährigen Kinder zu Hause bezahlt wird. Das Erziehungsgeld ist eine Hilfe für Familien, die keinen Kinderkrippenplatz beanspruchen oder für die ein Krippenplatz weniger als 30 Stunden pro Woche zur Verfügung steht. Das Erziehungsgeld wird an der Dauer des Aufenthalts des Kindes in der Kinderkrippe bemessen und beläuft sich in voller Höhe auf nkr 3000,- im Monat.

Heute werden 60 Prozent der Kinder zwischen einem Jahr und fünf Jahren in Krippen bzw. Vorschuleinrichtungen betreut. Der Bedarf ist bei weitem nicht gedeckt. Offiziell hält Oslo an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2000 die Nachfrage hundert Prozent zu befriedigen. Das Gesetz über Kinderkrippen und Vorschuleinrichtungen vom 5. Mai 1995 trat am 1. Januar 1996 in Kraft.

Seit Herbst 1997 beginnt die Schulpflicht mit sechs Jahren. Eine Vorschrift zum Grundschulgesetz verpflichtet die Gemeinden, für die Teilzeitbetreuung der Kinder von 6 bis 10 Jahre zu sorgen.

Ein Ministerium für Kinder

Norwegen hat eine Ministerin, die sich ausschließlich mit Kinder- und Familienangelegenheiten befasst. Sie ist u.a. zuständig für Kinder- und Jugendschutz, Kindergärten und die Gleichstellung der Geschlechter. Als erstes Land der Welt setzte Norwegen einen Ombudsmann für Kinder ein.

Es ist in die Hände der Gemeinden gelegt, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche unter bestmöglichen Verhältnissen heranwachsen. Das betrifft auch häusliche Verhältnisse. Der Gesetzgeber hat das im Gesetz zum Schutz der Jugend festgelegt. Kommunale Stellen können eingreifen, wenn Kinder vernachlässigt werden, und den Vorgesetzten beratend, finanziell oder praktisch zur Seite stehen. Bleiben solche vorbeugenden Maßnahmen ohne Erfolg, kann die Gemeinde sich an den übergeordneten Fylke-Ausschuss für Soziales wenden und die Unterbringung des Kindes in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie beantragen. Der Zuzug in die Städte, die wachsende Zahl von Scheidungen und die zunehmende Flucht in Alkohol und Drogen haben dazu beigetragen, dass viele Kinder heute nicht mehr unter so stabilen und geborgenen Verhältnissen heranwachsen wie früher.

Berichte der Regierung

1995 legte die Regierung Brundtland dem Storting den Bericht Nr. 35 (1994-1995) zum Thema Wohlfahrt vor. Der Bericht gibt eine Übersicht über den Zustand der Wohlfahrt in Norwegen und enthält Vorschläge, wie der soziale Standard auch im nächsten Jahrhundert gewährleistet werden kann.

Die Regierung Bondevik legte 1999 den Bericht Nr. 50 (1998-99) zum Thema sozialer Ausgleich vor. Wie der Studie zu entnehmen ist, funktioniert das öffentliche Sicherheitsnetz für die überwiegende Mehrheit der Bürger gut, wobei es allerdings immer noch einzelne Gruppen gibt, die am Wachstum des gesellschaftlichen Wohlstands nicht teilhaben. In dem Bericht wird auch angedeutet, wie ein größerer Ausgleich bei den Einkommen und Lebensverhältnissen der Bevölkerung zu erreichen ist.

 

 


 

Die Autorin des Artikels, Målfrid Bolstad, ist freischaffende Journalistin.


 

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 Herausgegeben von Nytt fra Norge für das Kgl. Norwegische Außenministerium. Juni 2000. Die Verfasserin ist für den Inhalt des Beitrags verantwortlich. Nachdruck gestattet.